Unsere Leistungen für die Pflegekasse umfassen Grundpflege, häusliche Betreuung, Verhinderungspflege und hauswirtschaftliche Hilfe. Wir unterstützen Sie bei der Körperpflege, dem Toilettengang, dem An- und Auskleiden sowie der Nahrungsaufnahme. Zudem begleiten wir Sie zu Terminen, fördern soziale Aktivitäten und sorgen für ein gepflegtes Zuhause durch Reinigung, Essenszubereitung und Wäschepflege. So ermöglichen wir Ihnen eine individuelle Betreuung und eine hohe Lebensqualität in Ihrer vertrauten Umgebung.

Grundpflege nach SGB XI
Unsere Leistungen im Bereich Grundpflege umfassen:
Förderung der Eigenständigkeit: Aktivierende Pflege, die hilft, vorhandene Fähigkeiten zu erhalten und zu stärken.
Körperpflege: Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden und bei der Zahnhygiene.
Unterstützung beim Toilettengang: Diskrete Hilfe bei der Benutzung der Toilette und bei der Verwendung von Inkontinenzprodukten.
An- und Auskleiden: Unterstützung beim Wechseln und Anziehen von Kleidung.
Ernährung: Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Zubereitung von Mahlzeiten oder bei besonderen Ernährungsbedürfnissen.
Bewegungshilfe: Unterstützung bei Mobilität und Lagerung in angenehmen und gesundheitlich vorteilhaften Positionen.
Hauswirtschaftliche Unterstützung nach SGB XI
Unsere hauswirtschaftlichen Leistungen umfassen:
Wohnungsreinigung: Gründliches Reinigen und Aufräumen der Wohnräume.
Einkaufshilfe: Unterstützung beim Einkauf von Lebensmitteln und anderen Dingen des täglichen Bedarfs.
Zubereitung von Mahlzeiten: Kochen und Zubereiten von frischen, nahrhaften Speisen.
Wäschepflege: Waschen, Bügeln und Einsortieren der Kleidung und Haushaltswäsche.
Müllentsorgung: Ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen und Recyclingmaterialien.


Häusliche Betreuung nach SGB XI
Unsere Leistungen im Bereich häusliche Betreuung umfassen:
Begleitung zu Terminen: Unterstützung bei Arztbesuchen, Behördengängen und anderen wichtigen Terminen.
Aktivierung und Beschäftigung: Gemeinsame Aktivitäten wie Spiele, Gespräche oder Spaziergänge, um körperliche und geistige Fitness zu fördern.
Mobilitätshilfe: Hilfe bei der Fortbewegung, sei es zu Fuß oder mit Hilfsmitteln wie Rollatoren oder Rollstühlen.
Gesundheitsüberwachung: Kontrolle von Vitalwerten wie Blutdruck, Puls und Blutzucker zur frühzeitigen Erkennung von Veränderungen.
Kommunikationsförderung: Unterstützung und Übungen, um soziale Interaktion und Eigenständigkeit zu stärken.
Verhinderungspflege nach §39 SGB XI
Unsere Leistungen und Informationen zur Verhinderungspflege
Was ist Verhinderungspflege? Ersatzpflege für bis zu 42 Tage (sechs Wochen) im Jahr bei Krankheit, Urlaub oder anderen Ausfällen der Pflegeperson.
Voraussetzungen: Pflegegrad 2 oder höher sowie mindestens sechs Monate häusliche Pflege durch die reguläre Pflegeperson.
Kostenübernahme: Die Pflegekasse erstattet bis zu 1685 Euro, erweiterbar auf 2528 Euro durch Anrechnung von Kurzzeitpflege.
Wer übernimmt die Pflege? Verwandte, Freunde oder ein professioneller Pflegedienst.
Die Verhinderungspflege entlastet Pflegepersonen und sichert gleichzeitig die Betreuung der pflegebedürftigen Person – flexibel und zuverlässig.

Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, verändert sich vieles – nicht nur für die betroffene Person, sondern auch für das familiäre und soziale Umfeld. Plötzlich stellen sich zahlreiche Fragen: Wer hilft im Alltag? Wie kann die Versorgung zu Hause sichergestellt werden? Welche finanziellen Hilfen gibt es? Welche Unterstützung kann die Pflegekasse leisten? Genau an dieser Stelle möchten wir Ihnen Orientierung bieten. Denn die Leistungen der Pflegekasse nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) sind umfassend – aber oft auch erklärungsbedürftig. Wir möchten Ihnen zeigen, welche Möglichkeiten Sie haben, wie Sie diese Leistungen nutzen können und was wir als Pflegedienst konkret für Sie tun können.
Die Pflegekasse ist Ihr erster Ansprechpartner, wenn es um Leistungen rund um die Pflegebedürftigkeit geht. Sie ist bei jeder gesetzlichen Krankenkasse eingerichtet und übernimmt – je nach Pflegegrad – einen Großteil der Kosten für pflegerische Leistungen. Voraussetzung ist die Anerkennung eines Pflegegrads durch den Medizinischen Dienst. Sobald dieser vorliegt, können verschiedene Leistungen der Pflegekasse in Anspruch genommen werden – sowohl für die pflegebedürftige Person selbst als auch für deren Angehörige. Wir unterstützen Sie gerne bei allen Schritten – von der Antragstellung bis zur konkreten Umsetzung.
Ein zentrales Anliegen der Pflegekasse ist es, pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung zu unterstützen. Deshalb fördert sie insbesondere die häusliche Pflege – entweder durch Pflegedienste wie uns oder durch pflegende Angehörige. Je nach individueller Situation kann die Pflegekasse Sachleistungen, Pflegegeld oder eine Kombination aus beidem gewähren. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen das passende Modell zu finden – abgestimmt auf Ihren Alltag, Ihre Bedürfnisse und Ihre familiäre Situation.
Pflegegeld erhalten diejenigen, die von Angehörigen, Freunden oder Bekannten zu Hause gepflegt werden. Es wird monatlich direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und soll die häusliche Pflege finanziell unterstützen. Die Höhe des Pflegegelds hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab. Viele nutzen diese Leistung, um Angehörige zumindest teilweise zu entschädigen oder damit zusätzliche Unterstützungsangebote zu finanzieren. Wir beraten Sie gerne, wie Sie das Pflegegeld optimal einsetzen können – und zeigen auf, welche ergänzenden Leistungen die Pflegekasse zusätzlich anbietet.
Wer professionelle Hilfe durch einen Pflegedienst in Anspruch nimmt, erhält sogenannte Pflegesachleistungen. Diese Sachleistungen werden nicht an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, sondern direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse abgerechnet. Wir als ambulanter Pflegedienst stimmen mit Ihnen gemeinsam ab, welche Leistungen erbracht werden – zum Beispiel Unterstützung bei der Körperpflege, beim Ankleiden, bei der Ernährung oder der Mobilität. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten im Rahmen des jeweiligen Pflegegrads. So entsteht kein zusätzlicher Aufwand für Sie oder Ihre Angehörigen.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der Kombinationsleistung. Das bedeutet: Sie erhalten sowohl Pflegegeld als auch Sachleistungen – jeweils anteilig. Diese Option ist besonders dann sinnvoll, wenn Angehörige die Pflege zum Teil übernehmen, aber zusätzlich punktuell professionelle Hilfe benötigt wird. Wir besprechen mit Ihnen, wie die Kombinationsleistung sinnvoll eingesetzt werden kann, und rechnen den professionellen Anteil direkt mit der Pflegekasse ab. So behalten Sie den Überblick und können flexibel auf Veränderungen reagieren.
Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Verhinderungspflege. Wenn die pflegende Person – meist ein Angehöriger – wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen vorübergehend ausfällt, springt die Pflegekasse ein. Für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr kann die sogenannte Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Wir übernehmen in dieser Zeit gerne die Pflege und sorgen dafür, dass die Betreuung nahtlos weiterläuft. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten hierfür bis zu einer gesetzlich festgelegten Höchstgrenze. Auch hier unterstützen wir Sie bei der Planung und Antragstellung.
Ergänzend dazu gibt es die Kurzzeitpflege, wenn zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt eine vorübergehende stationäre Versorgung notwendig ist. Auch diese Leistung wird von der Pflegekasse finanziert – ebenfalls für einen begrenzten Zeitraum und bis zu einem bestimmten Betrag. Wir helfen Ihnen, passende Einrichtungen zu finden, übernehmen die Kommunikation und sorgen dafür, dass der Übergang zwischen häuslicher und stationärer Pflege möglichst reibungslos verläuft.
Ein oft unterschätzter Bereich ist die sogenannte zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistung. Pflegebedürftige haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag, den die Pflegekasse zur Verfügung stellt. Dieses Geld kann unter anderem für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuung im Alltag oder Entlastungsangebote für pflegende Angehörige verwendet werden. Wir informieren Sie, wie dieser Betrag eingesetzt werden kann – ob für einen Besuchsdienst, eine Betreuungskraft oder kleine Hilfen im Alltag. Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt mit der Pflegekasse oder per Kostenerstattung.
Auch für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen kann die Pflegekasse Zuschüsse gewähren. Das bedeutet: Wenn bauliche Veränderungen notwendig sind – etwa ein barrierefreies Bad, Haltegriffe oder eine Treppenhilfe – kann ein Antrag gestellt werden. Die Pflegekasse prüft die Notwendigkeit und beteiligt sich finanziell an der Umsetzung. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten, helfen bei der Antragstellung und begleiten die Umbaumaßnahmen organisatorisch, damit Sie oder Ihre Angehörigen möglichst lange sicher in den eigenen vier Wänden bleiben können.
Besonders für pflegende Angehörige ist die Unterstützung durch die Pflegekasse eine wichtige Entlastung. Neben finanziellen Hilfen gibt es auch Beratungsangebote, Schulungen und sogenannte Pflegekurse. Diese sollen dabei helfen, die Pflege sicher und fachgerecht durchzuführen. Die Teilnahme ist kostenfrei, die Organisation erfolgt meist über Pflegestützpunkte oder durch anerkannte Pflegedienste. Auch wir bieten Schulungen an und arbeiten eng mit lokalen Partnern zusammen, um Angehörigen die Sicherheit zu geben, die sie in der täglichen Pflege benötigen.
Die Leistungen der Pflegekasse sind ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung der Versorgung im Alter und bei Pflegebedürftigkeit. Sie helfen nicht nur den Betroffenen selbst, sondern auch dem sozialen Umfeld. Wichtig ist dabei, dass die Leistungen rechtzeitig beantragt werden und alle Voraussetzungen erfüllt sind. Wir stehen Ihnen bei diesem Prozess zur Seite – mit Erfahrung, Geduld und dem Wissen, worauf es bei der Kommunikation mit der Pflegekasse ankommt.
Viele Leistungen können kombiniert oder angepasst werden. Gerade wenn sich der Gesundheitszustand ändert, wenn neue Herausforderungen hinzukommen oder sich das familiäre Umfeld verändert, lohnt sich ein neuer Blick auf die Möglichkeiten. Ein Pflegegrad kann sich erhöhen, eine neue Leistung kann beantragt werden oder eine bestehende Leistung kann besser genutzt werden. Wir beraten Sie kontinuierlich und übernehmen auf Wunsch die Kommunikation mit der Pflegekasse, um Ihnen unnötigen Aufwand abzunehmen.
Unsere Erfahrung zeigt: Wer die Leistungen der Pflegekasse kennt und gezielt nutzt, kann den Pflegealltag deutlich entspannter gestalten. Ob durch praktische Unterstützung, finanzielle Entlastung oder emotionale Begleitung – die Pflegekasse bietet zahlreiche Hilfen an, die in vielen Situationen den entscheidenden Unterschied machen. Und wir sorgen dafür, dass Sie diese Hilfen auch erhalten – vollständig, nachvollziehbar und zuverlässig.
In unserem Pflegealltag sehen wir jeden Tag, wie wichtig es ist, dass Menschen sich auf das System verlassen können. Die Pflegekasse ist dabei ein starker Partner – aber auch ein System mit Regeln und Anforderungen. Deshalb sehen wir uns als Vermittler, als Begleiter und als Impulsgeber. Wir machen die Angebote sichtbar, erklären die Schritte und übernehmen vieles im Hintergrund, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: auf das Leben, auf die Zeit mit Ihren Liebsten und auf die Dinge, die wirklich zählen.
Wenn Sie Fragen haben, bereits Leistungen beziehen oder überlegen, was möglich wäre – zögern Sie nicht, mit uns ins Gespräch zu kommen. Wir hören zu, wir denken mit, und wir setzen alles daran, dass Sie genau die Unterstützung bekommen, die Sie brauchen. Die Pflegekasse bietet viele Wege – wir helfen Ihnen, den passenden zu finden.
Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, verändert sich vieles – nicht nur für die betroffene Person, sondern auch für das familiäre und soziale Umfeld. Plötzlich stellen sich zahlreiche Fragen: Wer hilft im Alltag? Wie kann die Versorgung zu Hause sichergestellt werden? Welche finanziellen Hilfen gibt es? Welche Unterstützung kann die Pflegekasse leisten? Genau an dieser Stelle möchten wir Ihnen Orientierung bieten. Denn die Leistungen der Pflegekasse nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) sind umfassend – aber oft auch erklärungsbedürftig. Wir möchten Ihnen zeigen, welche Möglichkeiten Sie haben, wie Sie diese Leistungen nutzen können und was wir als Pflegedienst konkret für Sie tun können.
Die Pflegekasse ist Ihr erster Ansprechpartner, wenn es um Leistungen rund um die Pflegebedürftigkeit geht. Sie ist bei jeder gesetzlichen Krankenkasse eingerichtet und übernimmt – je nach Pflegegrad – einen Großteil der Kosten für pflegerische Leistungen. Voraussetzung ist die Anerkennung eines Pflegegrads durch den Medizinischen Dienst. Sobald dieser vorliegt, können verschiedene Leistungen der Pflegekasse in Anspruch genommen werden – sowohl für die pflegebedürftige Person selbst als auch für deren Angehörige. Wir unterstützen Sie gerne bei allen Schritten – von der Antragstellung bis zur konkreten Umsetzung.
Ein zentrales Anliegen der Pflegekasse ist es, pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung zu unterstützen. Deshalb fördert sie insbesondere die häusliche Pflege – entweder durch Pflegedienste wie uns oder durch pflegende Angehörige. Je nach individueller Situation kann die Pflegekasse Sachleistungen, Pflegegeld oder eine Kombination aus beidem gewähren. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen das passende Modell zu finden – abgestimmt auf Ihren Alltag, Ihre Bedürfnisse und Ihre familiäre Situation.
Pflegegeld erhalten diejenigen, die von Angehörigen, Freunden oder Bekannten zu Hause gepflegt werden. Es wird monatlich direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und soll die häusliche Pflege finanziell unterstützen. Die Höhe des Pflegegelds hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab. Viele nutzen diese Leistung, um Angehörige zumindest teilweise zu entschädigen oder damit zusätzliche Unterstützungsangebote zu finanzieren. Wir beraten Sie gerne, wie Sie das Pflegegeld optimal einsetzen können – und zeigen auf, welche ergänzenden Leistungen die Pflegekasse zusätzlich anbietet.
Wer professionelle Hilfe durch einen Pflegedienst in Anspruch nimmt, erhält sogenannte Pflegesachleistungen. Diese Sachleistungen werden nicht an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, sondern direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse abgerechnet. Wir als ambulanter Pflegedienst stimmen mit Ihnen gemeinsam ab, welche Leistungen erbracht werden – zum Beispiel Unterstützung bei der Körperpflege, beim Ankleiden, bei der Ernährung oder der Mobilität. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten im Rahmen des jeweiligen Pflegegrads. So entsteht kein zusätzlicher Aufwand für Sie oder Ihre Angehörigen.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der Kombinationsleistung. Das bedeutet: Sie erhalten sowohl Pflegegeld als auch Sachleistungen – jeweils anteilig. Diese Option ist besonders dann sinnvoll, wenn Angehörige die Pflege zum Teil übernehmen, aber zusätzlich punktuell professionelle Hilfe benötigt wird. Wir besprechen mit Ihnen, wie die Kombinationsleistung sinnvoll eingesetzt werden kann, und rechnen den professionellen Anteil direkt mit der Pflegekasse ab. So behalten Sie den Überblick und können flexibel auf Veränderungen reagieren.
Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Verhinderungspflege. Wenn die pflegende Person – meist ein Angehöriger – wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen vorübergehend ausfällt, springt die Pflegekasse ein. Für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr kann die sogenannte Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Wir übernehmen in dieser Zeit gerne die Pflege und sorgen dafür, dass die Betreuung nahtlos weiterläuft. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten hierfür bis zu einer gesetzlich festgelegten Höchstgrenze. Auch hier unterstützen wir Sie bei der Planung und Antragstellung.
Ergänzend dazu gibt es die Kurzzeitpflege, wenn zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt eine vorübergehende stationäre Versorgung notwendig ist. Auch diese Leistung wird von der Pflegekasse finanziert – ebenfalls für einen begrenzten Zeitraum und bis zu einem bestimmten Betrag. Wir helfen Ihnen, passende Einrichtungen zu finden, übernehmen die Kommunikation und sorgen dafür, dass der Übergang zwischen häuslicher und stationärer Pflege möglichst reibungslos verläuft.
Ein oft unterschätzter Bereich ist die sogenannte zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistung. Pflegebedürftige haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag, den die Pflegekasse zur Verfügung stellt. Dieses Geld kann unter anderem für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuung im Alltag oder Entlastungsangebote für pflegende Angehörige verwendet werden. Wir informieren Sie, wie dieser Betrag eingesetzt werden kann – ob für einen Besuchsdienst, eine Betreuungskraft oder kleine Hilfen im Alltag. Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt mit der Pflegekasse oder per Kostenerstattung.
Auch für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen kann die Pflegekasse Zuschüsse gewähren. Das bedeutet: Wenn bauliche Veränderungen notwendig sind – etwa ein barrierefreies Bad, Haltegriffe oder eine Treppenhilfe – kann ein Antrag gestellt werden. Die Pflegekasse prüft die Notwendigkeit und beteiligt sich finanziell an der Umsetzung. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten, helfen bei der Antragstellung und begleiten die Umbaumaßnahmen organisatorisch, damit Sie oder Ihre Angehörigen möglichst lange sicher in den eigenen vier Wänden bleiben können.
Besonders für pflegende Angehörige ist die Unterstützung durch die Pflegekasse eine wichtige Entlastung. Neben finanziellen Hilfen gibt es auch Beratungsangebote, Schulungen und sogenannte Pflegekurse. Diese sollen dabei helfen, die Pflege sicher und fachgerecht durchzuführen. Die Teilnahme ist kostenfrei, die Organisation erfolgt meist über Pflegestützpunkte oder durch anerkannte Pflegedienste. Auch wir bieten Schulungen an und arbeiten eng mit lokalen Partnern zusammen, um Angehörigen die Sicherheit zu geben, die sie in der täglichen Pflege benötigen.
Die Leistungen der Pflegekasse sind ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung der Versorgung im Alter und bei Pflegebedürftigkeit. Sie helfen nicht nur den Betroffenen selbst, sondern auch dem sozialen Umfeld. Wichtig ist dabei, dass die Leistungen rechtzeitig beantragt werden und alle Voraussetzungen erfüllt sind. Wir stehen Ihnen bei diesem Prozess zur Seite – mit Erfahrung, Geduld und dem Wissen, worauf es bei der Kommunikation mit der Pflegekasse ankommt.
Viele Leistungen können kombiniert oder angepasst werden. Gerade wenn sich der Gesundheitszustand ändert, wenn neue Herausforderungen hinzukommen oder sich das familiäre Umfeld verändert, lohnt sich ein neuer Blick auf die Möglichkeiten. Ein Pflegegrad kann sich erhöhen, eine neue Leistung kann beantragt werden oder eine bestehende Leistung kann besser genutzt werden. Wir beraten Sie kontinuierlich und übernehmen auf Wunsch die Kommunikation mit der Pflegekasse, um Ihnen unnötigen Aufwand abzunehmen.
Unsere Erfahrung zeigt: Wer die Leistungen der Pflegekasse kennt und gezielt nutzt, kann den Pflegealltag deutlich entspannter gestalten. Ob durch praktische Unterstützung, finanzielle Entlastung oder emotionale Begleitung – die Pflegekasse bietet zahlreiche Hilfen an, die in vielen Situationen den entscheidenden Unterschied machen. Und wir sorgen dafür, dass Sie diese Hilfen auch erhalten – vollständig, nachvollziehbar und zuverlässig.
In unserem Pflegealltag sehen wir jeden Tag, wie wichtig es ist, dass Menschen sich auf das System verlassen können. Die Pflegekasse ist dabei ein starker Partner – aber auch ein System mit Regeln und Anforderungen. Deshalb sehen wir uns als Vermittler, als Begleiter und als Impulsgeber. Wir machen die Angebote sichtbar, erklären die Schritte und übernehmen vieles im Hintergrund, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: auf das Leben, auf die Zeit mit Ihren Liebsten und auf die Dinge, die wirklich zählen.
Wenn Sie Fragen haben, bereits Leistungen beziehen oder überlegen, was möglich wäre – zögern Sie nicht, mit uns ins Gespräch zu kommen. Wir hören zu, wir denken mit, und wir setzen alles daran, dass Sie genau die Unterstützung bekommen, die Sie brauchen. Die Pflegekasse bietet viele Wege – wir helfen Ihnen, den passenden zu finden.